Limited ist die Abkürzung für Limited Company by Shares (Ltd.). Dies ist eine englische Gesellschaftsform mit beschränkter Haftung, welche in etwa vergleichbar ist mit der deutschen GmbH. Im Gegensatz zu dieser ist jedoch bei der Gründung kein Mindeststammkapital erforderlich.
Aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit ist es auch deutschen Existenzgründern möglich, die englische Limited als Rechtsform zu wählen. Dies gilt auch dann, wenn die Hauptgeschäftstätigkeit in Deutschland erfolgen soll.
Eine englische Limited gründen
Grundsätzlich ist es erforderlich, die Limited in England, nach englischem Recht und in englischer Sprache zu gründen. In der Gesellschaft sind mindestens drei Positionen zu besetzen. Dies sind der Shareholder (Aktionär, Gesellschafter), der Director (Geschäftsführer) und der Secretary (Gesellschaftssekretär).
Bei der Gründung ist eine Eintragung in das englische Handelsregister erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag muss aus zwei Teilen bestehen. Das Memorandum of Association regelt dabei die Außenverhältnisse der Gesellschaft und die Articles of Association deren Innenverhältnisse.
Vor- und Nachteile
Eine englische Limited kann bereits mit einem Eigenkapital von einem englischen Pfund gegründet werden. Der ganze Gründungsprozess dauert nur wenige Tage. Verschiedene Gründungsagenturen bieten hierzu ihre Hilfe an.
Eine englische Limited kann jederzeit einen neuen Gesellschafter hinzunehmen und auch das Stammkapital erhöhen. Mit einer englischen Limited ist grundsätzlich auch ein geschäftlicher Neustart nach einer Insolvenz möglich.
Auch wenn die geschäftliche Haupttätigkeit der Limited in Deutschland oder einem anderen europäischen Land erfolgen soll, so ist doch immer eine englische Adresse und ein Vertreter in England erforderlich.
Rechtliche und steuerliche Aspekte
Eine englische Limited, die in Deutschland geschäftlich aktiv werden möchte, muss sich dort in das Handelsregister eintragen lassen und auch ein Gewerbe anmelden.
Die englische Limited hat die Pflicht zur doppelten Buchführung und muss eine Steuererklärung in Deutschland und einen Jahresabschluss in England einreichen.